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   OVG Niedersachsen, 08.06.1993 - 9 K 570/92   

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OVG Niedersachsen, 08.06.1993 - 9 K 570/92 (https://dejure.org/1993,6431)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.06.1993 - 9 K 570/92 (https://dejure.org/1993,6431)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juni 1993 - 9 K 570/92 (https://dejure.org/1993,6431)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vergnügungssteuersatzung; Normenkontrollverfahren; Vergnügungssteuer; Ermächtigungsgrundlage; Verstoß gegen höherrangiges Recht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergnügungssteuersatzung; Normenkontrollverfahren; Vergnügungssteuer; Ermächtigungsgrundlage; Verstoß gegen höherrangiges Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.1993 - 9 K 570/92
    Dabei ist auf den Spielereinsatz und Gewinn der besteuerten Geräte abzustellen, weil der Steuerpflichtige nicht darauf verwiesen werden kann, Gewinne aus anderen rentablen Betriebssparten für die Zahlung der Steuer verwenden zu müssen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. April 1971 - BvL 22/67 -, BVerfGE 31, 8, 21 f.).

    Weder wird das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) verletzt, insbesondere für Angehörige des maßgeblichen Berufes die Freiheit der Berufswahl eingeschränkt, noch hat die Besteuerung in dem Sinne "erdrosselnde" Wirkung, daß sie ersichtlich darauf ausginge, die Erfüllung des Steuertatbestandes praktisch unmöglich zu machen (BVerfG, Beschluß vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - E 31, 8 ff., 23).

  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.1993 - 9 K 570/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 10. Mai 1962 -1 BvL 31/58 - BVerwGE 14, 76, 96) genügt es, wenn die Steuer in dem Sinne "kalkulatorisch" auf den Spieler abgewälzt werden kann, daß der Steuerpflichtige den von ihm zu zahlenden Betrag in die Kalkulation seiner Selbstkosten einsetzen und hiergegen die zur Aufrechterhaltung der zur Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens geeigneten Maßnahmen treffen kann (BVerfG, a.a.O.).

    Im übrigen ist es verfassungsrechtlich anerkannt, daß die Zuständigkeit der Länder zur Gesetzgebung über eine bestimmte Steuer auch die Kompetenz zu einem Steuergesetz einschließt das Nebenzwecke auf Gebieten verfolgt, die nach der allgemeinen Zuständigkeitsregelung der Gesetzgebung der Länder entzogen sind (BVerfG, Urteil vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 - E 14, 76 ff., 99).

  • BVerwG, 17.07.1989 - 8 NB 2.89

    Spielautomat - Vergnügungssteuer - Erdrosselnde Wirkung - Übergangsregelung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.1993 - 9 K 570/92
    Als solche sind die finanzpolitischen Interessen der Antragsgegnerin ebenso tragfähig wie das ordnungspolitische Interesse, die Aufstellung von "Killerautomaten" einzudämmen ("Edukationseffekt"), ohne daß es auf das Rangverhältnis der Interessen ankommt (BVerwG, Beschluß vom 17. Juli 1989 - 8 NB 2/89 - NVwZ 1989, 1176).

    Die Vergnügungssteuer ist der Umsatzsteuer nicht gleichartig (BVerwG, Beschluß vom 17. Juli 1989 - 8 NB 2/89 - NVwZ 1989, 1176).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.1993 - 9 K 570/92
    Für die Beurteilung der Frage, ob die Freiheit der Berufswahl durch die Erhebung der Spielautomatensteuer betroffen ist, ist - entgegen der Ansicht der Antragstellerin - der Beruf des Automatenaufstellers insgesamt in den Blick zu nehmen, das Berufsbild des Aufstellers von "Killerautomaten" existiert nicht Die erhöhte Besteuerung des Betriebs von "Killerautomaten" betrifft mithin nicht die Freiheit der Berufswahl, sondern allein diejenige der Berufsausübung, zu deren Beschränkung vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls ausreichen (BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 - E 7, 377 ff.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.11.1988 - 3 C 2/87
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.1993 - 9 K 570/92
    Vielmehr stehen ordnungspolitische Aspekte (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 15. Februar 1989 - 3 C 2/87 - NVwZ 1989, 591) und auch solche der Kulturpolitik und des Städtebaus im Vordergrund.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.06.1990 - 13 A 42/88
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.1993 - 9 K 570/92
    Kalkulatorische Abwälzung in diesem Sinne bedeutet nämlich nicht, daß der Unternehmer eine Anhebung der Vergnügungssteuer in jedem Falle ohne Schmälerung des bisher erzielten Gewinns an den Spieler weitergeben können muß, vielmehr ist ausschlaggebend, ob die Steuerlast letztlich vom Spieler durch den Spieleinsatz finanziert wird und in der Kalkulation des Geräteaufstellers nur einen durchlaufenden Posten darstellt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juni 1990 -13 A 42/88 -): Solange die Steuerlast in der Kalkulation des Aufstellers nicht zu einem Verlust führt, sondern beim Aufsteller ein Gewinn verbleibt, ist es der Spieler, der mit seinem Einsatz neben diesem Gewinn auch die Steuer finanziert.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.02.1989 - 13 C 2/87
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.1993 - 9 K 570/92
    Vielmehr stehen ordnungspolitische Aspekte (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 15. Februar 1989 - 3 C 2/87 - NVwZ 1989, 591) und auch solche der Kulturpolitik und des Städtebaus im Vordergrund.
  • EuGH, 03.03.1988 - 252/86

    Bergandi / Directeur général des impôts

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.1993 - 9 K 570/92
    Hierzu hat der Gerichtshof schon in seinem Urteil vom 03. März 1988 (Rechtssache 252/86, Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes, 1988-3, 1367 ff., 1372) entschieden, daß "eine Steuer, die lediglich auf die Bereitstellung eines Gegenstandes für die Öffentlichkeit gelegt wird, ohne daß es auf dessen tatsächliche Benutzung ankommt, und die nicht von den durch diese Bereitstellung erzielten Einnahmen abhängt ... nicht die Merkmale einer allgemeinen Verbrauchssteuer" aufweist und daß eine solche Steuer zu einem festen Satz, deren Steuersatz nicht aufgrund einer objektiven Bewertung der Einnahmen festgelegt wurde, nicht den Charakter einer Umsatzsteuer hat.
  • EuGH, 19.03.1991 - C-109/90

    Giant / Overijse

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.06.1993 - 9 K 570/92
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften beruht das gemeinsame Mehrwertsteuersystem auf dem Grundsatz, "daß auf Gegenstände und Dienstleistungen bis zur Einzelhandelsstufe einschließlich, ungeachtet der Zahl der Umsätze, die auf den vor der Besteuerungsstufe liegenden Produktions- und Vertriebsstufen bewirkt wurden, eine allgemeine, zum Preis der Gegenstände und Dienstleistungen genau proportionale Verbrauchssteuer anzuwenden ist Jedoch wird bei allen Umsätzen die Mehrwertsteuer nur abzüglich des Mehrwertsteuerbetrages geschuldet, der die verschiedenen Kostenelemente unmittelbar belastet hat" (Urteil des Gerichtshofes vom 19.03.1991, Rechtssache C-109/90, Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes 1991-3, I-1385,1397 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1994 - 2 L 223/93

    Vergnügungssteuer; Spielgerät; Gewinnmöglichkeit

    Dies ist so lange der Fall, wie der Spielereinsatz nicht nur den Steuerbetrag und die sonstigen notwendigen Unkosten für den Betrieb des Spielgerätes deckt, sondern in der Regel sogar noch Gewinn abwirft (BVerfG, Teilurteil v. 10.05.1962 - 1 BvL 31/58 -, BVerfGE 14, 76, 96; BVerwG, Beschl. v. 07.07.1993 - 8 B 46.93 -, Buchholz 401.68, Vergnügungssteuer Nr. 25, S. 5; OVG Münster, Beschl. v. 22.02.1989 - 16 B 3000/88 -, NVwZ 1989, 588; OVG Münster, Urt. v. 01.10.1990 - 22 A 1393/90 -, GHH 1992, 249; VGH BW Urt. v. 03.11.1988 - 2 S 1170/88 -, KStZ 1989, 54; OVG Lüneburg, Urt. v. 08.06.1993, H-9 K 570/92 -, Die Gemeinde 1994, 98, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 22.03.1994 - 8 NB 3.93 -, DVBl. 1994, 816; Urt. d. Senats v. 13.02.1992 - 2 L 107/91 -).

    Ein unzulässiger Eingriff in die Freiheit der Berufswahl liegt allerdings erst dann vor, wenn es den betroffenen Berufsbewerbern in aller Regel unmöglich gemacht würde, den Beruf des Automatenaufstellers zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen, und die Steuer somit eine erdrosselnde Wirkung entfalten würde (BVerfG, Teilurteil v. 10.05.1962, a.a.O., S. 99; Urt. v. 22.05.1963 - 1 BvR 78/56 -, BVerfGE 16, 147, 161; OVG Lüneburg, Urt. v. 08.06.1993, a.a.O.; OVG Münster, Urt. v. 01.10.1990, a.a.O.).

    Als derartige Erwägungen kommen hier die finanzpolitischen Erwägungen der Beklagten ebenso zum Tragen wie deren ordnungspolitisches Interesse, die Zahl der Spiel- und Geschicklichkeitsgeräte in Grenzen zu halten und eine weitere Vermehrung der Spielhallen zu vermeiden, ohne daß es dabei auf ein Rangverhältnis der Interessen ankäme (BVerwG, Beschl. v. 17.07.1989 - 8 NB 2/89 -, NVwZ 1989, 1176; OVG Münster, Urt. v. 01.10.1990, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urt. v. 08.06.1993, a.a.O.; Urt. d. Senats v. 13.02.1992 - 2 L 107/91 -).

  • OVG Niedersachsen, 30.11.1998 - 13 L 6854/94

    Rechtsstaatsprinzip; Gewaltspielgerät; Kommunale Vergnügungssteuer;

    Dieser Lenkungszweck wurde bisher in der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, B. v. 22.3.1994 - 8 NB 3.93 -, DVBl. 1994, 816; B. v. 17.7.1989 - 8 NB 2.89 -, NVwZ 1989, 1076; OVG Lüneburg, Urt. v. 15.2.1989 - 13 C 2/87 -, NVwZ 1989, 591, B. v. 14.9.1989 - 13 M 45/89 - Urt. v. 25.11.1991 - 9 L 4599/91 - und v. 8.6.1993 - 9 K 570/92 -, NSt-N 1993, 321) und überwiegend auch in der Literatur (vgl. Driehaus/Birk, Kommunalabgabenrecht, § 3 Rdnr. 190 m. X; a. A. Sipp-Mercier, KStZ 1993, 227, 230) für zulässig gehalten.
  • OVG Niedersachsen, 30.11.1998 - 13 L 7153/95

    Widerspruchsfreiheit; Rechtsstaatsprinzip; Gewaltspielgerät; Kommunale

    Dieser Lenkungszweck wurde bisher in der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.3.1994 - 8 NB 3.93 -, DVBl 1994, 816; Beschl. v. 17.7.1989 - 8 NB 2.89 , NVwZ 1989, 1076; OVG Lüneburg, Urt. v. 15.2.1989 - 13 C 2/87 -, NVwZ 1989, 591; Beschl. v. 14.9.1989 - 13 M 45/89 - Urt. v. 25.11.1991 - 9 L 4599/91 und v. 8.6.1993 - 9 K 570/92 , NST-N 1993, 321) und überwiegend auch in der Literatur (vgl. Driehaus/Birk, Kommunalabgabenrecht, § 3 Rdnr. 190 m.N.; a.A. Sipp-Mercier, KStZ 1993, 227, 230) für zulässig gehalten.
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